Die Schlauchlining-Verfahren sind ein bewährtes, als Regelbauverfahren geltendes Bauverfahren zum Renovieren bestehender Abwasserkanalnetze im Freispiegelbereich.
Die zugehörigen Produktgruppen "Synthesefaser (SF) Schlauchliner mit thermischer Härtung" und „Glasfaserverstärkte (GFK) Schlauchliner mit UV-Licht-initiierter Härtung“ sind hierzu geeignete, bewährte und wirtschaftliche Technologieren im jeweligen Nutzungsbereich.
Gerade die Gruppe der "GFK-Schlauchliner mit UV-Licht-initiierter Härtung" ist eine hochkomplexe Technologie. Letzteres belegen Erkenntnisse von Netzbetreibern der jüngeren Zeit. Die Erkenntnisse entstanden u.a. durch von diesen initiierten Untersuchungen nach Auffälligkeiten und eine zentrale, strukturierte Analyse von Prozessdaten zurückliegender GFK-Liner-Installationen.
Die gewonnenen Erkenntnisse machen aus kommunaler Sicht erweiterte Ausführungsregelungen für das Schlauchliningverfahren notwendig. Diese helfen die Prozesssicherheit langfristig zu verbessern.
Die werkvertraglichen Aspekte hinsichtlich der zuverlässigen Vereinbarung notwendiger Beschaffenheitsanforderungen sind vom Fachanwalt für Vergaberecht Carsten Schmidt, LL.M. und Kollegen (CLP Partner mbB, Düsseldorf) auf Wirksamkeit geprüft.
Kommunalrechtlicher Hintergrund:
Kommunen erfüllen zumeist selbst die Aufgabe der Abwasserableitung als öffentlicher Kanalnetzbetreiber. Ihnen ist es zumeist auf Grund der jeweiligen Haushaltsgesetze geboten, gerade bei investiven Maßnahmen unter dem Aspekt der Output-Orientierung langfristig wirksame Leistungsziele zu erreichen. Im Einzelfall einzugehende, werkvertraglich begründete Kompromisse gehen zu Lasten der Kommunen. Kompromisse sind möglichst zu vermeiden, um die Investitionen im Sinne der Gebührenzahlenden bestmöglich absichern zu können.
Die Kanalnetzbetreiber sind für einen technisch und wirtschaftlich effizienten Kanalnetzbetrieb verantwortlich. Die nun als notwendig erkannten Anpassungen helfen dabei, die Risiken der Netzbetreiber hinsichtlich der erwarteten Nutzungsdauer bei Einsatz der Schlauchlining-Verfahren zu minimieren.
Die Regelungen dieser modifizierten ZTV Schlauchlining basieren grundsätzlich auf dem DWA-Merkblatt M 144-3:20214. Die wesentlichen Ergänzungen in dieser ZTV-Version basieren auf den technischen Kernforderungen, welche gemeinsam mit den genannten Kanalnetzbetreibern als besonders qualitätsrelevant identifiziert wurden. Diese verbessern aus Netzbetreibersicht die Qualitätssicherung der Systeme in der Ausführung.
Die gewonnenen Erkenntnisse erfordern ein angepasstes Vorgehen bei Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Auf die jeweiligen Produkte in diesem Webshop hierzu wird verwiesen.
Hinweise zu den bereit gestellten digitalen Produkten:
Beim Erwerb dieses Produkts erhalten Sie zwei Dateiversionen:
ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen: Sicherung Ihrer Sanierungsinvestitionen
Hamburg Wasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung Nürnberg haben in den vergangenen fünf Jahren neue Erkenntnisse für die Produktgruppe GFK-Schlauchlining mit UV-Licht-initiierter Härtung gewonnen. Die Analyse der Netzbetreiberkooperation gemeinsam mit mir zu den neu gewonnenen Erkenntnisse führen aus unserer Sicht zum Bedarf eines fortgeschriebenen Regelwerks. Nach Weiterentwicklung des DWA-A 143-3 gilt es in der Folge auch die ZTV Schlauchlining darauf anzupassen. Die im April 2024 begonnene Aktualisierung des DWA-Regelwerks wird erkennbar noch geraume Zeit benötigen (ca. 3 bis 5 Jahre).
Die Erkenntnisse zeigen neben werkvertraglichen Aspekten auf Firmenseite auch den Bedarf einer veränderten Sicht- und Vorgehensweise durch die Auftraggeberseite (Netzbetreiber, Ingenieurbüros) auf.
Die Bedeutung der Erkenntnisse für die Langlebigkeit der Sanierungsergebnisse und somit die Absicherung der kommunalen Investitionen ist erheblich. Die beteiligten Experten haben sich deshalb entschlossen, die Erkenntnisse bereits vor Abschluss der Regelwerksüberarbeitung in die eigene Projektarbeit und Werkverträge zu integrieren.
Die erforderlichen Anpassungen finden bei den drei Netzbetreibern in deren Anforderungsprofilen direkt Eingang (jeweils internes Ingenieurbüro).
Um die Quintessenz der Erkenntnisse auch dem breiten Markt verfügbar zu machen, habe ich mich dazu entschlossen, die Erkenntnisse in digitalen Produkten bereit zu stellen. Für mich ist dies quasi ein "zurück zu den Wurzeln". Ab 2002 waren meine, für das eigene Ingenieurbüro entwickelten, ZTV-Regelungen Basis für die späteren VSB-Empfehlungen, als Vorläufer der DWA-ZTV-Reihe DWA-M 144.
Die Erkenntnisse der Netzbetreiber zeigen: Die meisten Ursachen der aktuell bestehenden Härtungsrisiken können durch genauere Betrachtung der Prozesse und das konsequente Einhalten der jeweiligen Verfahrenshandbücher (Installationvorgaben) eliminiert werden. Hierzu bedarf es vorsorglich einer Klarstellung der werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Die vertraglichen Regelungserfordernisse hierzu wurden deshalb von RA Carsten Schmidt, CLP Rechtsanwälte Partner mbB, entwickelt. Die neuen werkvertragsrechtlichen Regelungs- und Formulierungsbedarfe sind insbesondere in der "ZTV Schlauchlining - aktualsierte Anforderungen Netzbetreiber" sowie der "BVB Umgang mit Leistungsdefiziten" aufgenommen.