Kommt es im Zuge der Abwicklung von Schlauchlining-Maßnahmen zu Leistungsdefiziten gilt es die Abnahmevoraussetzungen zu klären. Basis hierfür sind das Leistungssoll und die werkvertraglichen Vereinbarungen.
In der Praxis entsteht wiederkehrend der Wunsch, dass im Fall vorliegender Leistungsmängel, auf werkvertragliche Nacherfüllung verzichtet werden soll, unabhängig von ggf. vorgesehenen punktuellen Mängelbeseitigungen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf ein vollständig vertragskonformes Leistungsergebnis und verlangt im Gegenzug eine Wertminderung für die nicht mangelfreie Leistung.
Hierbei sind Verhältnismäßigkeiten zu beachten. Es gilt sicherzustellen, dass die Interessen des Auftraggebers durch Kompromisslinien nicht aus dem Blick verloren werden.
Inhalt dieser Ausarbeitung auf 7 Seiten ist eine Darstellung möglicher Kompromissregelungen (Wertminderungsvereinbarungen) im Hinblick auf Leistungsdefizite beim Schlauchlining. Diese Ausarbeitung nimmt die "ZTV Schlauchlining - aktualiserte Anforderungen Netzbetreiber" (MVKH2.01) direkt in Bezug.
Sollen die Bedingungen bereits im Bauvertrag geregelt werden, sind Rechtsfragen zu beleuchten. Diese Ausarbeitung ist in Kooperation mit dem Fachanwalt für Vergaberecht Carsten Schmidt, LL.M. und Kollegen (CLP Partner mbB, Düsseldorf) entwickelt und rechtlich geprüft.
Die Rechtsfolgen sind nicht zweifelsfrei und unterliegen der fortschreitenden Rechtsprechung. Die jurisitischen Zusammenhänge sind zur Abwägung durch den Nutzer verständlich dargestellt.
Prüfen Sie sorgsam, ob Sie diese Regelungen vertraglich fixieren oder zum Gegenstand der Diskussionen mit den Auftragnehmern im jeweiligen Einzelfall machen.
Im Falle einer gewünschten vertraglichen Regelung im Bauvertrag, kann diese als "Besondere Vertragsbedingung (BVB)" in den Vertrag aufgenommen werden.
Hinweise zu den bereit gestellten digitalen Produkten:
Beim Erwerb dieses Produkts erhalten Sie zwei Dateiversionen:
ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen: Sicherung Ihrer Sanierungsinvestitionen
Hamburg Wasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung Nürnberg haben in den vergangenen fünf Jahren neue Erkenntnisse für die Produktgruppe GFK-Schlauchlining mit UV-Licht-initiierter Härtung gewonnen. Die Analyse der Netzbetreiberkooperation gemeinsam mit mir zu den neu gewonnenen Erkenntnisse führen aus unserer Sicht zum Bedarf eines fortgeschriebenen Regelwerks. Nach Weiterentwicklung des DWA-A 143-3 gilt es in der Folge auch die ZTV Schlauchlining darauf anzupassen. Die im April 2024 begonnene Aktualisierung des DWA-Regelwerks wird erkennbar noch geraume Zeit benötigen (ca. 3 bis 5 Jahre).
Die Erkenntnisse zeigen neben werkvertraglichen Aspekten auf Firmenseite auch den Bedarf einer veränderten Sicht- und Vorgehensweise durch die Auftraggeberseite (Netzbetreiber, Ingenieurbüros) auf.
Die Bedeutung der Erkenntnisse für die Langlebigkeit der Sanierungsergebnisse und somit die Absicherung der kommunalen Investitionen ist erheblich. Die beteiligten Experten haben sich deshalb entschlossen, die Erkenntnisse bereits vor Abschluss der Regelwerksüberarbeitung in die eigene Projektarbeit und Werkverträge zu integrieren.
Die erforderlichen Anpassungen finden bei den drei Netzbetreibern in deren Anforderungsprofilen direkt Eingang (jeweils internes Ingenieurbüro).
Um die Quintessenz der Erkenntnisse auch dem breiten Markt verfügbar zu machen, habe ich mich dazu entschlossen, die Erkenntnisse in digitalen Produkten bereit zu stellen. Für mich ist dies quasi ein "zurück zu den Wurzeln". Ab 2002 waren meine, für das eigene Ingenieurbüro entwickelten, ZTV-Regelungen Basis für die späteren VSB-Empfehlungen, als Vorläufer der DWA-ZTV-Reihe DWA-M 144.
Die Erkenntnisse der Netzbetreiber zeigen: Die meisten Ursachen der aktuell bestehenden Härtungsrisiken können durch genauere Betrachtung der Prozesse und das konsequente Einhalten der jeweiligen Verfahrenshandbücher (Installationvorgaben) eliminiert werden. Hierzu bedarf es vorsorglich einer Klarstellung der werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Die vertraglichen Regelungserfordernisse hierzu wurden deshalb von RA Carsten Schmidt, CLP Rechtsanwälte Partner mbB, entwickelt. Die neuen werkvertragsrechtlichen Regelungs- und Formulierungsbedarfe sind insbesondere in der "ZTV Schlauchlining - aktualsierte Anforderungen Netzbetreiber" sowie der "BVB Umgang mit Leistungsdefiziten" aufgenommen.