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Die modifizierte ZTV Schlauchlining (MVKH2.01) führt zu veränderten Materialien, Logistik- und Bauprozessen. Dadurch wird die Ausführung zuverlässiger und die erwartete Nutzungsdauer sicherer erreicht.
Der Auftraggeber kann nicht erwarten, dass alle am Markt agierenden Sanierungsunternehmen standardmäßig eine Qualitätsorientierung in diesem Maß verfolgen oder kurzfristig dazu in der Lage sind.
Sollen künftig deutlich zuverlässigere und mit einer höheren Nutzungsdauererwartung verbundene Sanierungsergebnisse erzielt werden ist es erforderlich, die leistungsorientierten Unternehmen bezuschlagen zu können. Um die gebotene Leistungsqualität erreichen zu können, ist kurz- bis mittelfristig mit einem veränderten Preisgefüge zu rechnen.
Gemäß § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A gilt es das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Hierzu muss der Auftraggeber das Preis-Leistungsverhältnis besonders in den Blick zu nehmen. Dies geschieht im Sinne des öffentlichen Netzbetreibers. Begründet ist dies durch das Vergaberecht und den haltsrechtlichen Spielregeln (Output-Orientierung des kommunalen Haushaltsrechts).
Die in der Ausarbeitung dargelegten leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und das hinterlegte Beurteilungsschema führen zu einem fairen, wirtschaftlichen Wettbewerb bei der Bauleistungsvergabe von Schlauchlining-Maßnahmen unter den Bietern. Hierdurch werden zuverlässigere Leistungen erst möglich gemacht. Der Preis sollte mit max. 50%-Anteil gewichtet werden.
Ihr Nutzen als Netzbetreiber: Das Preis-Leistungs-Verhältnis im Sinne der ZTV, orientiert sich am Wert besserer Ergebnisse.
Wirtschaftliche Vergabe durch klare Leistungsbeschreibungen und Beurteiltungskriterien
Die Vergabe von Leistungen orientiert sich gemäß § 127 GWB am besten Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht am niedrigsten Preis.
Um das beste Angebot ermitteln zu können, sind klare Leistungsanforderungen, -beschreibungen und objektiv beurteilbare Zuschlagskriterien neben dem Preis unverzichtbar. Das Vergaberecht unterscheidet hierbei grundsätzlich nicht zwischen der Vergabe von Bauleistungen und Dienstleistungen (Planungsleistungen).
Die bereitgestellten Unterlagen unterstützen Kommunen und Ingenieurbüros dabei, sachgerechte Leistungsgrundlagen und Bewertungs- bzw. Zuschlagskriterien zu definieren und so faire, wirtschaftliche Vergaben zu ermöglichen.
Die vergaberechtlichen Besonderheiten bei der jeweiligen Leistungsart werden hierbei berücksichtigt und differenziert betrachtet. Die Kriterien bei der Bauleistungsvergabe (Regelfall Offene Verfahren / Öffentliche Ausschreibung) sind anders und grundsätzlich einfacher geartet als die bei der Dienstleistungsvergabe (oft Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnahmewettbewerb).
Diese Produkte werden voraussichtlich bis Februar 2026 zur Bestellung verfügbar sein.
Weitere Produkte sind in Vorbereitung.