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Vergabe von Leistungen

WARUM
Die Vergabe von Leistungen erfolgt gemäß § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Dies ist grundsätzlich nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Vielmehr bestimmt sich dieses durch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Um „Leistung“ und „Preis“ gemeinsam beurteilen zu können, erfordert dies als Grundlage klare Leistungsanforderungen (Pflichtenheft) und sachbezogen geeignete, objektiv beurteilbare Leistungs- bzw. Zuschlagskriterien neben dem Angebotspreis. Beides gilt gleichermaßen für Bau- und Dienstleistungen.

NUTZEN
Die bereitgestellten Unterlagen bieten den Kommunen und Ingenieurbüros eine fachlich geeignete Grundlage, zum Definieren sachbezogener Leistungsgrundlagen und Beurteilungskriterien.

Diese Produkte werden voraussichtlich bis Februar 2026 zur Bestellung verfügbar sein.

Weitere Produkte sind in Vorbereitung.

Bild zu MVKH3.01 - Zuschlagskriterien - Vergabe von Schlauchliningmaßnahmen

Das Verwenden gerade der neuen "ZTV Schlauchlining-modifiziert (Netzbetreiber-Kooperation 2025)" lässt zuverlässigere Schlauchlining-Sanierungen mit einer höheren Nutzungsdauer erwarten.

Das zuverlässige Umsetzen der modifizierten ZTV erfordert Auftragnehmer mit zuverlässigem, erfahrenem Personal und optimiertem Equipment. Die veränderte Wertigkeit der Ergebnisse führt wirtschaftlich zu einem veränderten Preisgefüge.

Die leistungsorientierten Aspekte gilt es im Rahmen der Bauleistungsvergaben sachgerecht zu berücksichtigen. Einen Automatismus hierzu gibt es nicht.

300,00 €

exkl. MwSt.