WARUM
Die Erkenntnisse der Netzbetreiberkooperation erfordern ein verändertes Vorgehen der Auftraggeber als maßgeblichen Akteur bei der Kanalsanierung.
Im Fokus: GFK-Schlauchliningverfahren mit UV-Licht-initiierter Härtung.
Die verbreitete Wahrnehmung, dass GFK-Liner ausschließlich mit UV-Gasentladungslampen ausgehärtet werden könnten, ohne dass Temperatureinflüsse bestehen, ist unzutreffend.
Werden thermische Einflüsse bei der UV-Technologie nicht fokussiert, bestehen erhebliche Härtungsrisiken durch verbreitet gegebene Kühleffekte (z.B. Rohrbestand, Bettung, Grundwasser). Die Folge sind ggf. Härtungsdefizite mit Auswirkungen auf die Nutzungsdauer.
Es gilt die Linerinstallation hinsichtlich der physikalischen und chemischen Prozesse entsprechend den technologischen Installationsvorgaben verstärkt in den Blick zu nehmen. Nur ein optimales Zusammenspiel von Liner, UV-Equipment und Ausführungsprozessen - bezogen auf die örtlichen Randbedingungen zum Einbauzeitpunkt - versprechen ein hinreichendes Ergebnis.
Die Industrie und zunehmend mehr Einbauunternehmen stellen sich bereits darauf ein und klären die eigenen Verbesserungspotenziale.
NUTZEN
Es geht künftig verstärkt um das Sicherstellen einer zuverlässigen und vollständigen Härtung der Linerprodukte an Ort und Stelle. Hinreichende Nutzungsdauern (mind. 50 Jahre) sichern die langfristige Abschreibung der gebührenfinanzierten Investitionen optimal ab.
Die nun konkretisierten Vorgaben greifen die zwischenzeitlich angepassten Zulassungskriterien des DIBt zur bauaufsichtlichen Zulassung der Produkte auf. Aus formalen Gründen kann erst ab Oktober 2027 damit gerechnet werden, dass alle zugelassenen Produkte diese Anforderungen per se erfüllen müssen. Mit werkvertragsrechtlichen Regelungen können die künftigen Zulassungsbedingungen bereits heute real genutzt werden.
Die werkvertraglich erforderlichen Formulierungsbedarfe sind durch die Zuarbeit von RA Carsten Schmidt, CLP Rechtsanwälte Partner mbB, abgesichert (insbesondere MVKH2.01 ZTV Schlauchlining und MVKH 2.03 BVB Umgang mit Leistungsdefiziten).
ARBEITSHILFEN
Mit den hier bereit gestellten Produkten sind alle akutellen Erkentnisse für eine erfolgreiche Kanalsanierung mit Schlauchliningsystemen unmittelbar verfügbar.
Die größten Defizite können unmittelbar vermieden werden, durch konsequentes Nutzen der Erkenntnisse.
Die "ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber" ist die Reaktion der Netzbetreiberseite auf die neuen Erkenntnisse zur notwendigen Qualitätssicherung, insbesondere bei GFK-Schlauchlinern mit UV-Licht-initiierter Härtung.
Diese ZTV ergänzt das DWA-M 144-3 richtungsweisend, konkretisiert die vertragsrechtlich gebotene Beschaffenheitsvereinbarung und dient kommunalen Netzbetreibern dazu, bestehehende Ausführungsrisiken gezielt zu minimieren.
Die hierin aufgenommenen technischen Kernforderungen der Netzbetreiber sollen in einem später fortgeschriebenen Regelwerk Berücksichtigung finden.
Die enthaltenen Regelungen sind juristisch auf die wirksame Übernahme in den Bauvertrag geprüft.
Strukturierte Datenanalysen von UV-Anlagen aus rund 7.500 Linereinbauten bis Juni 2025 zeigen: Die Herstellerangaben werden beim Schlauchlining oft nur unzureichend eingehalten. Die analysierten UV-Anlagedaten der bis Ende August rund 10.000 erfassten Linerinstallationen zeigen keine veränderte Situation.
Ursache: Fehleinschätzungen und unvollständige Prüfung – mit der Folge: Es bestehen nicht näher quantifzierbare Risiken für die Nutzungsdauer.
Die Inhalte dieser Ausarbeitung unterstützen das VOB-konforme Erstellen des Leistungsverzeichnisses und das sachgerechte Überwachen der Schlauchlining-Maßnahmen gezielt in allen Prozessphasen.
In sechs spezifischen Anlagen werden strukturierte Hilfen zur eigenen Nutzung und Weiterentwicklung für den Kunden bereit gestellt.
Die ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber formuliert neue und werkvertraglich weitergehende Regelungen. Auf diese nimmt diese Ausarbeitung unmittelbar Bezug.
Bei Leistungsdefiziten stehen werkvertraglich primär die Mängelbeseitigung und Nacherfüllung im Fokus. Wiederkehrend stellen auch Leistungskompromisse mit Wertminderungsvereinbarungen eine Hilfe für die Parteien dar.
Die Ausarbeitung gibt praxisnahe Empfehlungen, wie Netzbetreiber bei Schlauchliningmaßnahmen in solchen Fällen vorgehen können.
In diesem Kontext gilt es explizit die juristischen Gegebenheiten in den Blick zu nehmen. Diese Ausarbeitung basiert insofern auf einer engen Abstimmung und Kooperation mit einem Juristen.
Die Erkenntnisse der Netzbetreiberkooperation die mit zur Entwicklung der "ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber" führten, resultieren aus der Zusammenarbeit mit der beauftragten SYSCribe GmbH, Hamburg. Sie machen deutlich: Die Echtzeitüberwachung des Härtungsprozesses mittels EIM-Technologie bringt entscheidende Vorteile für die Qualitätssicherung beim UV-Schlauchlining.
Es empfiehlt sich grundsätzlich, eine ergänzende Temperaturüberwachung an der Laminataußenseite, punktuell (in Nähe der jeweiligen Schächte), solange eine durchgänige Messung technisch nicht möglich ist (z.B. Messvorrichtung im Laminat oder durch Integration in die Anlagentechnik).