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MVKH2.04 - ZTV Prozessüberwachung Schlauchlining (EIM)

Leistungsanforderung Sanierungsfirma Schlauchlining

Die SYSCribe GmbH entwickelte ein Messsystem zur Elektrischen-Impedanz-Messung (EIM), das für den Baustelleneinsatz geeignet ist. Es überwacht punktuell, besonders in Schachtnähe, die nötige Außentemperatur des Linerlaminats, das Härtungsverhalten des Polymers und verschafft - im Falle von UV-Licht-initiierter Härtung - ein Abbild der eingestrahlten Lichtintensität in Echtzeit. Dies entspricht der Normforderung DIN EN ISO 11296-4 (Kap. 9.4.2).

Die EIM erfasst in Echtzeit den tatsächlichen Verlauf des Härtungsprozesses, im Wesentlichen durch Temperaturmessung. Die Kenntnis hierüber in Echtzeit ermöglicht es, die Härtungsparameter noch während des Härtungsprozesses in den jeweils gegebenen Grenzen anzupassen.

Es ist eine Frage der Zeit, bis sich diese Messmethode zur Echtzeitüberwachung direkt mit der Anlagentechnik verbinden lässt. Dann dürften die Anlagenhersteller selbst, diese Methodik zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber kann die Außentemperaturüberwachung bis dahin zusätzlich zur örtlichen Bauüberwachung direkt einplanen. Die damit verbundenen Erfordernisse müssen vertraglich festgelegt werden, um Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern begegnen zu können.

Hinweis: Es gibt nach Kenntnisstand des Autors derzeit keine vergleichbare Technologie. Wünscht der Auftraggeber das Nutzen einer EIM-Messung (baustellentauglich), ist hierzu derzeit eine Direktvergabe erforderlich.

Alternativ zur eigenen Prozessüberwachung durch den Auftraggegber besteht die Möglichkeit, dass er die Außentemperaturüberwachung und -dokumentation zum Gegenstand seiner Leistungsbeschreibung macht und direkt vom Unternehmen ausführen lässt (konkrete Leistungsbeschreibung erforderlich).

Eine solche Messung ist bislang nicht Standard, gemäß DIN EN ISO 11296-4 (Kap. 9.4.2) indessen gefordert. Der Autor betrachtet diese Messung und Dokumentation im Kontext der Leistungsüberwachung vorsorglich als Besondere Leistung, bis die DIN 18326 VOB/C (Kap. 3.3.4.1. i.V.m. Kap. 4.2.7) aktualisiert ist. Der Auftraggeber beauftragt diese direkt, ggf. parallel zu seiner Bauüberwachung.

Hinweise zu den bereit gestellten digitalen Produkten:

Beim Erwerb dieses Produkts erhalten Sie zwei Dateiversionen:

  • MVKH2.04_ZTV..._INTERN.pdf
    Gesamtversion (10 Seiten) mit ausführlicher Darstellung der Zusammenhänge, Erfordernisse, Anpassungen, rechtlichen Hinweisen und den ZTV-Inhalten.
    Diese Datei ist zum Verständnis des Auftraggebers/Ingenieurbüros vorgesehen und soll nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens werden.

  • MVKH2.04_ZTV..._VERGABE.pdf
    ZTV-Version (5 Seiten) zum Verwenden bei Ausschreibungen.
    Diese Datei kann in Vergabeverfahren von Bauleistungen zur "Kanalsanierung mit Schlauchliningverfahren" den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt und Vertragsbestandteil werden, sofern der Auftraggeber eine EIM-Messung vorsieht.

 

Bauliche Kanalsanierung mit Schlauchlining-Verfahren

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ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen: Sicherung Ihrer Sanierungsinvestitionen

Hamburg Wasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung Nürnberg haben in den vergangenen fünf Jahren neue Erkenntnisse für die Produktgruppe GFK-Schlauchlining mit UV-Licht-initiierter Härtung gewonnen. Die Analyse der Netzbetreiberkooperation gemeinsam mit mir zu den neu gewonnenen Erkenntnisse führen aus unserer Sicht zum Bedarf eines fortgeschriebenen Regelwerks. Nach Weiterentwicklung des DWA-A 143-3 gilt es in der Folge auch die ZTV Schlauchlining darauf anzupassen. Die im April 2024 begonnene Aktualisierung des DWA-Regelwerks wird erkennbar noch geraume Zeit benötigen (ca. 3 bis 5 Jahre). 

Die Erkenntnisse zeigen neben werkvertraglichen Aspekten auf Firmenseite auch den Bedarf einer veränderten Sicht- und Vorgehensweise durch die Auftraggeberseite (Netzbetreiber, Ingenieurbüros) auf. 

Die Bedeutung der Erkenntnisse für die Langlebigkeit der Sanierungsergebnisse und somit die Absicherung der kommunalen Investitionen ist erheblich. Die beteiligten Experten haben sich deshalb entschlossen, die Erkenntnisse bereits vor Abschluss der Regelwerksüberarbeitung in die eigene Projektarbeit und Werkverträge zu integrieren. 

Die erforderlichen Anpassungen finden bei den drei Netzbetreibern in deren Anforderungsprofilen direkt Eingang (jeweils internes Ingenieurbüro).

Um die Quintessenz der Erkenntnisse auch dem breiten Markt verfügbar zu machen, habe ich mich dazu entschlossen, die Erkenntnisse in digitalen Produkten bereit zu stellen. Für mich ist dies quasi ein "zurück zu den Wurzeln". Ab 2002 waren meine, für das eigene Ingenieurbüro entwickelten, ZTV-Regelungen Basis für die späteren VSB-Empfehlungen, als Vorläufer der DWA-ZTV-Reihe DWA-M 144.

Die Erkenntnisse der Netzbetreiber zeigen: Die meisten Ursachen der aktuell bestehenden Härtungsrisiken können durch genauere Betrachtung der Prozesse und das konsequente Einhalten der jeweiligen Verfahrenshandbücher (Installationvorgaben) eliminiert werden. Hierzu bedarf es vorsorglich einer Klarstellung der werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Die vertraglichen Regelungserfordernisse hierzu wurden deshalb von RA Carsten Schmidt, CLP Rechtsanwälte Partner mbB, entwickelt. Die neuen werkvertragsrechtlichen Regelungs- und Formulierungsbedarfe sind insbesondere in der "ZTV Schlauchlining - aktualsierte Anforderungen Netzbetreiber" sowie der "BVB Umgang mit Leistungsdefiziten" aufgenommen.

MVKH2.01 - ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber
MVKH2.01 - ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber

Die "ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber" ist die Reaktion der Netzbetreiberseite auf die neuen Erkenntnisse zur notwendigen Qualitätssicherung, insbesondere bei GFK-Schlauchlinern mit UV-Licht-initiierter Härtung.

Diese ZTV ergänzt das DWA-M 144-3 richtungsweisend, konkretisiert die vertragsrechtlich gebotene Beschaffenheitsvereinbarung und dient kommunalen Netzbetreibern dazu, bestehehende Ausführungsrisiken gezielt zu minimieren.

Die hierin aufgenommenen technischen Kernforderungen der Netzbetreiber sollen in einem später fortgeschriebenen Regelwerk Berücksichtigung finden.

Die enthaltenen Regelungen sind juristisch auf die wirksame Übernahme in den Bauvertrag geprüft.

250,00 €
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MVKH2.02 - Arbeitshilfe Ingenieurleistungen i.V.m. ZTV-Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber
MVKH2.02 - Arbeitshilfe Ingenieurleistungen i.V.m. ZTV-Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber

Strukturierte Datenanalysen von UV-Anlagen aus rund 7.500 Linereinbauten bis Juni 2025 zeigen: Die Herstellerangaben werden beim Schlauchlining oft nur unzureichend eingehalten. Die analysierten UV-Anlagedaten der bis Ende August rund 10.000 erfassten Linerinstallationen zeigen keine veränderte Situation.

Ursache: Fehleinschätzungen und unvollständige Prüfung – mit der Folge: Es bestehen nicht näher quantifzierbare Risiken für die Nutzungsdauer.

Die Inhalte dieser Ausarbeitung unterstützen das VOB-konforme Erstellen des Leistungsverzeichnisses und das sachgerechte Überwachen der Schlauchlining-Maßnahmen gezielt in allen Prozessphasen.

In sechs spezifischen Anlagen werden strukturierte Hilfen zur eigenen Nutzung und Weiterentwicklung für den Kunden bereit gestellt.

600,00 €
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MVKH2.03 - BVB Umgang mit Leistungsdefiziten i.V.m. ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber
MVKH2.03 - BVB Umgang mit Leistungsdefiziten i.V.m. ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber

Die ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen Netzbetreiber formuliert neue und werkvertraglich weitergehende Regelungen. Auf diese nimmt diese Ausarbeitung unmittelbar Bezug.

Bei Leistungsdefiziten stehen werkvertraglich primär die Mängelbeseitigung und Nacherfüllung im Fokus. Wiederkehrend stellen auch Leistungskompromisse mit Wertminderungsvereinbarungen eine Hilfe für die Parteien dar.

Die Ausarbeitung gibt praxisnahe Empfehlungen, wie Netzbetreiber bei Schlauchliningmaßnahmen in solchen Fällen vorgehen können.

In diesem Kontext gilt es explizit die juristischen Gegebenheiten in den Blick zu nehmen. Diese Ausarbeitung basiert insofern auf einer engen Abstimmung und Kooperation mit einem Juristen.

700,00 €
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