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Ich teile hier mein über Jahrzehnte hinweg entwickeltes WISSEN auf Basis der vielfältigen Erfahrungen als selbstständiger Bauingenieur, Sanierungsexperte und nicht zuletzt, als langjähriger Gemeinderat meiner Heimatgemeinde. Dieses Fach-KNOWHOW stelle ich themenorientiert den interessierten Nutzerkreisen zur Verfügung. Das Motto: "Man muss das Rad nicht zwingend neu erfinden." Mein Ziel: "Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen."
Die von mir bereitgestellten Unterlagen orientieren sich am regelmäßig erforderlichen Leistungsbedarf der kommunalen Verwaltungen und Fachabteilungen (Kanalnetzbetreiber). Die Unterlagen stellen im ingenieurtechnischen Bereich Best-Practice-Beispiele zur Infrastrukturerhaltung dar.
Der Nutzen dieser Unterlagen wird für Sie durch konsequentes Verwenden geschaffen, sei es als Dienstanweisung im eigenen Haus oder als Vertragsbestandteil gegenüber externen Dienstleistenden. Der Fokus liegt schwerpunktmäßig im Bereich der baulichen Kanalsanierung und der damit verbundenen Ingenieurleistungen (grabenlose Bauweise und Erneuerung in offener Bauweise). Meine Erwartung: Das Nutzen dieser Unterlagen wird den öffentlichen Kanalnetzbetreibern und deren Gebührenzahlenden langfristig zugutekommen.
Die als digitale Produkte bereitgestellten Unterlagen werden bei Bedarf aktualisiert und sukzessive ergänzt. Die bereitgestellten Dokumente sind praxiserprobt und werden bereits von anderen Kommunen erfolgreich genutzt.
Das Angebot richtet sich primär an Kanalnetzbetreiber (öffentlich, gewerblich, industriell) und an Ingenieurbüros (freiberuflich, gewerblich).
Hinweis:
Die Webshop-Nutzung ist aus rechtlichen Gründen Juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlicher Sondervermögen sowie Unternehmen (im Sinne § 14 BGB) vorbehalten.
Der Verkauf an Privatpersonen (Verbraucher im Sinne § 13 BGB) ist über diesen Webshop nicht möglich.
Sofern sie als Verbraucher (Betreiber einer privaten Grundstücksentwässerungsanlage) Interesse an einzelnen Publikationen haben, wenden Sie sich bitte direkt an markus@vogel-beratung.de
Die Ausarbeitungen orientieren sich am aktuellen technischen Regelwerk (DIN, DWA) sowie den Erfahrungen des Autors als Experte mit langjähriger eigener Planungs-, Ausschreibungs- und Überwachungserfahrung. Sie dienen insbesondere dem Nutzen der öffentlichen Kanalnetzbetreiber im Bereich deren Daseinsvorsorge für die eigene Bevölkerung. Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen fließen hier mit ein, da Regelwerksanpassungen wiederkehrend vergleichsweise viel Zeit benötigen. Insofern können die Publikationen als innovative "Speerspitze" der Qualitätsorientierung verstanden werden.
Ziel der Fachunterlagen ist es, Nutzen durch Qualität und Verlässlichkeit zu schaffen. Die Langlebigkeit - gerade bei den über Generationen hinweg zu nutzenden Infrastrukturanlagen - ist Garant für sparsames und wirtschaftliches Handeln. Dies ist das den Kommunen aktuell auferlegte kommunalrechtliche Handlungsgebot. Durch das Sicherstellen von Langlebigkeit wird den Klimaschutzzielen und der damit verbundenen Ressourcenschonung in besonderer Weise Rechnung getragen.
Durch Sicherstellen von Qualität und Nutzungsdauer werden die haushaltrechtlich gebotenen Ziele der Kommunen im Sinne der Output-Orientierung erreicht. Die Output-Orientierung ist die Basis, des in 13 von 16 Bundesländern für die Kommunen verbindlich eingeführten neuen kommunalen Haushaltsrechts.
Vielfach werden externe Dritte zur Aufgabenerfüllung herangezogen. Die Interessen der privatwirtschaftlichen Dienstleister und Firmen sind indessen auf den ersten Blick oft rein eigenwirtschaftlich geprägt. Umso wichtiger ist es seitens der öffentlichen Hand, klare und hohe Qualitätsanforderungen zum Vertragsbestandteil zu machen, als Anspruchsgrundlage und Beschaffenheitsanforderung des Auftraggebers.
Übrigens: Das frühere, im Sinne des damaligen Haushaltsrechts, kameralistisch geprägte Denken - so billig wie möglich - ist im investiven Bereich des Bauens erwiesenermaßen zumeist das Gegenteil von Nachhaltig und wertvoll.
Die mit der Nutzung des Autorenwissens verbundenen Vorteile führen zu einem höheren Leistungswert im Sinne der haushaltsrechtlichen Output-Orientierung. Hierbei werden höhere Beschaffungskosten durch den Wert einer entsprechend besseren Leistung ausgeglichen.
Die bereitgestellten Ausarbeitungen stellen für die allermeisten kommunalen Netzbetreiber eine ideale Arbeitsgrundlage dar. Die wenigen Großstädte und professionell mit eigenem Fachpersonal ausgestatteten Kanalnetzbetreiber können darüber hinausgehende oder hiervon abweichende Bedarfe und Erfordernisse haben. Insofern werden sich die Inhalte für die meisten Netzbetreiber als Standard ideal nutzen lassen.
Es ist generell möglich, individuelle Einschätzungen und Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers einzuarbeiten. Bei einzelnen Ausarbeitungen ist dies geradezu geboten. Ist dies der Fall, wird in der jeweiligen Ausarbeitung darauf hingewiesen.
Sofern Sie als Nutzer für sich Änderungsbedarfe erkennen, sprechen Sie mich gerne an: markus@vogel-beratung.de
Klare Leistungsvorgaben für Planungsaufgaben – mit dem PFLICHTENHEFT zur belastbaren Vertragsgrundlage
In der Praxis fehlt zumeist eine verbindliche Regelung zur werkvertraglichen Definition von Planungsleistungen. Die HOAI reicht hierzu nicht aus. Auf die Netzbetreiberbedürfnisse hin abgestimmte Pflichtenhefte für Ingenieurleistungen (Planung und Bauüberwachung) setzen an dieser Stelle an:
Pflichtenhefte schließen die Lücke zwischen Honorarvereinbarung und konkreter Leistungspflicht. Sie orientieren sich an kommunalen Anforderungen und dienen als verlässliche Grundlage ab der Vergabe von Planungsleistungen bis hin zum Qualitätsmanagement.
Ob als Bewertungsmaßstab im Wettbewerb oder zur internen Strukturierung im Ingenieurbüro – das Pflichtenheft schafft Vergleichbarkeit, Transparenz und eine nachhaltige Steuerung der Planungsqualität.
Modifizierte ZTV Schlauchlining: Sicherung von Sanierungsinvestitionen
Hamburgwasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung Nürnberg haben in den vergangenen fünf Jahren neue Erkenntnisse für die Produktgruppe GFK-Schlauchlining mit UV-Licht-initiierter Härtung gewonnen. Diese führen aus Sicht der Netzbetreiber zum Bedarf einer fortgeschriebenen Version der ZTV Schlauchlining, über das bisherige DWA-M 144-3 hinaus.
Parallel zur "ZTV Schlauchlining - modifiziert (Kommunal-Initiative 2025)" sind weitere Arbeitshilfen hierzu entstanden, um den Umgang damit praktikabel und marktgerecht zu gestalten.
Die Unterlagen bieten Netzbetreibern und Ingenieurbüros eine fundierte Basis, um Schlauchlining-Sanierungen regelkonform und zukunftssicher umzusetzen. Die damit verbundene Erwartung: Die Ausführungsqualität und in der Folge die Langlebigkeit der Sanierungsmaßnahmen werden zum Nutzen des Netzbetreibers maßgeblich verbesssert.
Der Wunsch der Initiatoren auf Netzbetreiberseite ist, dass möglichst viele Netzbetreiber und ausschreibenden Stellen, vergleichbare Anforderungen stellen und einfordern. Die beteiligten Vertreter der Netzbetreiber begrüßen es ausdrücklich, dass die veränderte "ZTV Schlauchlining - modifiziert (Netzbetreiber-Kooperation 2025)" auf diesem Wege Eingang in den Markt findet.
Wirtschaftliche Vergabe durch klare Leistungsbeschreibungen und Beurteiltungskriterien
Die Vergabe von Leistungen orientiert sich gemäß § 127 GWB am besten Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht am niedrigsten Preis.
Um das beste Angebot ermitteln zu können, sind klare Leistungsanforderungen, -beschreibungen und objektiv beurteilbare Kriterien neben dem Preis unverzichtbar. Das Vergaberecht unterscheidet hierbei grundsätzlich nicht zwischen der Vergabe von Bauleistungen und Dienstleistungen (Planungsleistungen).
Die bereitgestellten Unterlagen unterstützen Kommunen und Ingenieurbüros dabei, sachgerechte Leistungsgrundlagen und Bewertungskriterien zu definieren und so faire, wirtschaftliche Vergaben zu ermöglichen.
Die vergaberechtlichen Besonderheiten bei der Leistungsart werden hierbei berücksichtigt und differenziert betrachtet. Die Kriterien bei der Bauleistungsvergabe (Regelfall Offene Verfahren / Öffentliche Ausschreibung) sind anders geartet als die bei der Dienstleistungsvergabe (oft Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnahmewettbewerb).
Die Produkte stehen voraussichtlich ab Oktober 2025 zur Verfügung.